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Eigenbeteiligung bei der Zahnarztrechnung senken

Die Kosten beim Zahnarzt können durch eine Zahnersatz Zusatzversicherung gesenkt werden. Teilweise sogar auf bis auf 0 €. Aber welcher Tarif ist der richtige?

Zwei Beispiele: 

1.) Ein fehlender Backenzahn soll durch eine 3-gliederige Brücke bestehend aus zwei Kronen und einem Brückenglied ersetzt werden. Zwei Zähne müssen abgeschliffen und überkront werden. Die Kosten betragen im Rahmen der Regelversorgung
553,64 €.

  • Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ohne Prophylaxe 276,82 €
  • Leistung aus Tarif CEZ/10 276,82 €
Fazit: 100 % Absicherung
2.) Ein fehlender Backenzahn wird durch ein Implantat ersetzt. Die beiden Zähne rechts und links davon bleiben in vollem Umfang erhalten. Die Kosten betragen ca. 1600 €.
  • Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ohne Prophylaxe 276,82 €
  • Leistung aus Tarif CEZK 923,18 €
Fazit: 75 % Absicherung der gesamten Kosten
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Private Absicherung bei Zahnersatz ist notwendig - aber Verbraucher müssen auf Fallstricke achten

Zahnersatz gehört zwar auch in Zukunft zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, private Vorsorge ist bei diesem Thema dennoch unbedingt empfehlenswert. Denn höherwertigen Zahnersatz haben die Krankenkassen schon in der Vergangenheit nicht gezahlt - und werden das in Zukunft auch nicht tun. Bei der Auswahl einer Zahnersatz-Zusatzversicherung ist jedoch Sorgfalt angeraten, denn auf den Verbraucher warten einige Fallstricke.

Die ersten Fragen, die sich ein Interessent beantworten sollte: Möchte er lediglich die gesetzlichen Leistungen aufstocken, um keinen Eigenanteil zu leisten? Oder möchte er die darüber hinaus gehenden privatzahnärztlichen Leistungen absichern? Zurzeit zahlen die Krankenkassen einen Festzuschuss in Höhe von maximal 65 Prozent für die Regelversorgung mit Zahnersatz. Den Rest muss der Patient selbst bezahlen. Oder er schließt eine Versicherung ab, die die Differenz trägt. Wer sich damit nicht zufrieden geben möchte und eine höherwertige Versorgung mit Zahnersatz wünscht, muss diese Leistungen voll privat bezahlen. Oft ist der private Anteil bei Zahnersatz wesentlich größer als der von den Kassen bezahlte. Doch auch diese privatzahnärztlichen Leistungen können über Versicherungen abgedeckt werden.

Bei der Auswahl eines entsprechenden Tarifs sollte der Interessent auf drei Dinge achten: Zahnstaffeln, Summenbegrenzungen und die Gesundheitsfragen.

Viele Zahnersatz-Zusatztarife enthalten eine Zahnstaffel. Das bedeutet, dass der Tarif nicht schon im ersten Jahr die volle Leistung bietet, sondern diese erst nach Jahren erreicht wird. Ein Beispiel: Die Versicherung zahlt im ersten Jahr nur 500, im zweiten 750, im dritten 1000 Euro usw. - egal, wie hoch die Rechnung ist. Wer in dieser Zeit Zahnersatz benötigt, bekommt nur den in der Zahnstaffel festgelegten Betrag von seinem Versicherer erstattet.

Auch Summenbegrenzungen gibt es in vielen Tarifen. Hier wird festgeschrieben, dass für einen bestimmten Zeitraum, z.B. pro Jahr, nur eine begrenzte Summe bezahlt wird. Besonders bei Zahnersatzversicherungen ist das für den Verbraucher problematisch, denn er kann im Endeffekt auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben. Wichtig ist also eine Versicherung, die weder durch eine dauerhafte Summenbegrenzung noch durch eine Zahnstaffel in den ersten Jahren die Leistungen begrenzt.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Gesundheitsfragen, die beim Abschluss zu beantworten sind. Zum Teil soll der Verbraucher durch entsprechende Formulierungen eine Vielzahl von Fragen beantworten. Fehlen Zähne? Findet eine Parodontosebehandlung statt? Oder ist sie angeraten? Ein “ja” auf eine dieser Fragen kann zur Ablehnung des Antrags, zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Trotzdem müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn stellt sich später heraus, dass etwas verschwiegen wurde, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Einfach ist das für den Interessenten nicht.

All diese Fallstricke kann der Verbraucher vermeiden: Er wählt einen Zahnersatztarif mit wenigen, einfachen Gesundheitsfragen, ohne Zahnstaffel und ohne Summenbegrenzung.

Genau diesen Tarif hat jetzt die Continentale Krankenversicherung auf den Markt gebracht. Abgesichert sind zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz - einschließlich der privatzahnärztlichen Versorgung. Dies gilt auch für Inlays und Implantate. Einzige Voraussetzung: eine Leistung der Krankenkasse, egal in welcher Höhe. Es gibt nur drei einfache Gesundheitsfragen und weder Zahnstaffeln in den ersten Jahren noch dauerhafte Summenbegrenzungen.

Beitragsbeispiele:

  • 3o jähriger Mann nur 10,13 €
  • 30 jährige Frau nur 13,43 €

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Kosten reduzieren beim Zahnersatz

Natürlich gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Ist die Zahnsubstanz eines Zahnes erst einmal zerstört, kann der Zahn zwar oftmals in seiner Funktionsfähigkeit wiederhergestellt werden, eine Heilung in dem Sinne ist aber nicht möglich.

Wie kann man also vorbeugen: Als erstes natürlich richtiges Zähneputzen und zwar mindestens 2x täglich für 3 Minuten von rot nach weiß. Also vom Zahnfleisch zu den Zähnen. Zusätzlich sollten die Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder einer konischen Dentalbürste gereinigt werden. Mit einem jährlichen Check beim Zahnarzt runden Sie Ihre Eigenvorsorge an.

Was ist aber wenn Zahnersatz doch notwendig wird? Wie kann man seine Kosten dann senken:

Eine spezielle Möglichkeit seine Kosten zu reduzieren bieten spezielle Auktionsportale für Zahnersatz und zahnärztliche Behandlungen.

Beispiele hierfür:

Hier können Sie die benötigte Behandlung zur Versteigerung unter Zahnärzten anbieten. Der Zahnarzt mit dem günstigsten Angebot erhält den Zuschlag. Einzelheiten finden Sie direkt auf der Homepage des jeweiligen Anbieters.

Zahnersatz

Grundsätzlich kann zwischem festem und herausnehmbarem Zahnersatz unterschieden werden, nachstehend die gängigsten Versorgungsformen.

Kronen

Ist ein Zahn z.B. durch Karies zerstört und kann nicht mehr mit einer Füllung versorgt werden, muss er mit einer Krone wieder aufgebaut werden. Prinzipiell kann jeder Zahn überkront werden, sofern das Zahnfleisch gesund ist, die Zahnwurzel fest im Kieferknochen sitzt und keine akuten Entzündungsprozesse vorliegen.

Implantate

Implantate werden häufig auch “künstliche Zahnwurzel” genannt. Sie eignen sich für die Schließung von einzelnen Zahnlücken, insbesondere wenn die nebenstehenden Zähne völlig gesund sind, da eine Versorgung mit einer Brücke ein Abschleifen der gesunden Zähne voraussetzt. Eingesetzt werden Implantate auch, um eine Befestigungsmöglichkeit für Brücken, Teilprothesen oder, bei einem gänzlich zahnlosen Kiefer, für eine Vollprothese zu schaffen. Um ein Implantat Erfolgversprechend einsetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehöhren u.a. ein gesundes Zahnfleisch und genügend Knochensubstanz. Auch sollten relevante Grunderkrankungen, wie z.B. Diabetes mellitus, Rheuma oder chronische Störungen des Immunsystems vorab mit dem behandelnden Zahnarzt besprochen werden.

Brücken

Brücken werden je nach zahnmedizinischer Ausgangslage und individueller Voraussetzung dem Kiefer angepaßt. Unterscheidungskriterien unterschiedlicher Brückenarten sind u.a. verwendete Materialien, die Art der Verankerung am Zahn, Größe und Pfostenanzahl. Brücken können durch unterschiedliche Methoden fest an den Zähnen verankert werden.

Teilprothesen

Die Teilprothese findet häufig dann Verwendung, wenn für die Befestigung einer Brücke nicht mehr genügend natürliche Pfeilerzähne vorhanden sind. Sie besteht aus Kunstoffzähnen, die auf eine metallene, mit Kunstoff ummantelte Prothesenbasis, aufgesetzt werden. Mit Hilfe von Gussklammern kann die Teilprothese dann an den natürlichen Zähnen im Kiefer befestigt werden.

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