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Gesundheitsreform

3 Jahre Wechselfrist für Arbeitnehmer
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer müssen seit dem 2. Februar 2007 mit Ihrem Einkommen 3 Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, bevor sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Die vergangenen Jahre werden bei der Ermittlung mitgezählt. Wer also für das Jahr 2005 erstmals über der  JAEG lag, kann 2008 in die private Krankenversicherung wechseln.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden die zum Beispiel durch Feuer entstehen. Um den Schaden richtig ersetzt zu bekommen, muss die Versicherungssumme stimmen. Aber wie wird diese korrekt berechnet? Eine Hilfe kann folgende Wertermittlung des Versicherungseinheitswerts 1914 sein - Wertermittlung 1914 -.

In vier einfachen Schritten ermitteln Sie den Wert.

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