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15.3.2007 von admin.
Wer gehört zum förderberechtigten Personenkreis?
Unmittelbar zulagenberechtigt sind Personen, die im Kalenderjahr-zumindest zeitweise-unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Zu den Pflichtversicherten gehören insbesondere
Zu den unmittelbar Zulagenberechtigten gehören auch
sowie
Nicht zum Kreis der unmittelbar Zulagenberechtigten gehören u.a.
Besonderheiten bei zusammen veranlagten Ehegatten
Ist nur ein Ehegatte unmittelbar zulagenberechtigt ist der andere Ehegatte mittelbar zulagenberechtigt, wenn beide Ehegatten im Kalenderjahr -zumindest zeitweise- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nicht während des gesamten Kalendervorjahres dauernd getrennt gelebt haben und beide jeweils einen auf Ihren Namen lautenden, nach $5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetztes zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben. Weitere Voraussetzung für die Zahlung der vollen Zulage ist, dass der unmittelbar zulagenberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag gezahlt hat, für den er einen Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Kalendervorjahr stellt und/oder den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung für das Kalendervorjahr beantragt.
Geschrieben in Riesterrente | Keine Kommentare »
14.3.2007 von admin.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind haben Sie folgende Zuzahlungen zu leisten:
Geschrieben in Zuzahlungen Gesetzliche Krankenkasse | Keine Kommentare »
13.3.2007 von admin.
Natürlich gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Ist die Zahnsubstanz eines Zahnes erst einmal zerstört, kann der Zahn zwar oftmals in seiner Funktionsfähigkeit wiederhergestellt werden, eine Heilung in dem Sinne ist aber nicht möglich.
Wie kann man also vorbeugen: Als erstes natürlich richtiges Zähneputzen und zwar mindestens 2x täglich für 3 Minuten von rot nach weiß. Also vom Zahnfleisch zu den Zähnen. Zusätzlich sollten die Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder einer konischen Dentalbürste gereinigt werden. Mit einem jährlichen Check beim Zahnarzt runden Sie Ihre Eigenvorsorge an.
Was ist aber wenn Zahnersatz doch notwendig wird? Wie kann man seine Kosten dann senken:
Eine spezielle Möglichkeit seine Kosten zu reduzieren bieten spezielle Auktionsportale für Zahnersatz und zahnärztliche Behandlungen.
Beispiele hierfür:
Hier können Sie die benötigte Behandlung zur Versteigerung unter Zahnärzten anbieten. Der Zahnarzt mit dem günstigsten Angebot erhält den Zuschlag. Einzelheiten finden Sie direkt auf der Homepage des jeweiligen Anbieters.
Geschrieben in Zahnersatz Zusatzversicherung | Keine Kommentare »
13.3.2007 von admin.
Grundsätzlich kann zwischem festem und herausnehmbarem Zahnersatz unterschieden werden, nachstehend die gängigsten Versorgungsformen.
Kronen
Ist ein Zahn z.B. durch Karies zerstört und kann nicht mehr mit einer Füllung versorgt werden, muss er mit einer Krone wieder aufgebaut werden. Prinzipiell kann jeder Zahn überkront werden, sofern das Zahnfleisch gesund ist, die Zahnwurzel fest im Kieferknochen sitzt und keine akuten Entzündungsprozesse vorliegen.
Implantate
Implantate werden häufig auch “künstliche Zahnwurzel” genannt. Sie eignen sich für die Schließung von einzelnen Zahnlücken, insbesondere wenn die nebenstehenden Zähne völlig gesund sind, da eine Versorgung mit einer Brücke ein Abschleifen der gesunden Zähne voraussetzt. Eingesetzt werden Implantate auch, um eine Befestigungsmöglichkeit für Brücken, Teilprothesen oder, bei einem gänzlich zahnlosen Kiefer, für eine Vollprothese zu schaffen. Um ein Implantat Erfolgversprechend einsetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehöhren u.a. ein gesundes Zahnfleisch und genügend Knochensubstanz. Auch sollten relevante Grunderkrankungen, wie z.B. Diabetes mellitus, Rheuma oder chronische Störungen des Immunsystems vorab mit dem behandelnden Zahnarzt besprochen werden.
Brücken
Brücken werden je nach zahnmedizinischer Ausgangslage und individueller Voraussetzung dem Kiefer angepaßt. Unterscheidungskriterien unterschiedlicher Brückenarten sind u.a. verwendete Materialien, die Art der Verankerung am Zahn, Größe und Pfostenanzahl. Brücken können durch unterschiedliche Methoden fest an den Zähnen verankert werden.
Teilprothesen
Die Teilprothese findet häufig dann Verwendung, wenn für die Befestigung einer Brücke nicht mehr genügend natürliche Pfeilerzähne vorhanden sind. Sie besteht aus Kunstoffzähnen, die auf eine metallene, mit Kunstoff ummantelte Prothesenbasis, aufgesetzt werden. Mit Hilfe von Gussklammern kann die Teilprothese dann an den natürlichen Zähnen im Kiefer befestigt werden.
Möchten Sie weitere Informationen oder ein Angebot? Ihre Anfrage
Geschrieben in Zahnersatz Zusatzversicherung | Keine Kommentare »
13.3.2007 von admin.
Schülerunfall-Rentenwerte 2007
Keine gesetzliche Unfallrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bis einschließlich 19% - unabhängig vom Alter des Kindes. Bis zum Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule erhalten Kinder überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Schülerunfallversicherung.
Rentenwerte der gesetzlichen Schülerunfallversicherung 2007
Alte Bundesländer (monatliche Rente in Euro bei Minderung der Erwerbsfähigkeit)
Geburt bis Kindergarten: keine Rente!
bis 6.LBJ 100% (408,33) 50% (204,17) 35% (142,92) 20% (81,67) 0-19% (0)
ab 6.LBJ 100% (544,44) 50% (272,22) 35% (190,56) 20% (108,89) 0-19% (0)
ab 15.LBJ 100% (653,33) 50% (326,67) 35% (228,67) 20% (130,67) 0-19% (0)
ab 18.LBJ 100% (980,00) 50% (490,00) 35% (343,00) 20% (196,00) 0-19% (0)
Eine private Absicherung des Kindes/der Kinder ist besonders wichtig.
Geschrieben in Unfallversicherung | Keine Kommentare »