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März 2007
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Archive für 16.3.2007

Hausrat Versicherung: Unterversicherung

Bei der Hausratversicherung wird oft von Unterversicherung gesprochen. Aber was bedeutet das eigentlich?

Erläuterung: Ist die Versicherungssumme niedriger als der eigentliche Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens, so wird auch der Schaden nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt.

Ein Beispiel: Der Versicherungswert Ihrer versicherten Sachen(Möbel, Lampen, Geschirr etc.) beträgt 50.000 €. Sie haben beim Versicherer 25.000 € Versicherungssumme abgeschlossen. Nach folgender Formel:

Schaden(Beispiel: 5000 €) x Versicherungssumme 25.000 €                                       ——————————————————————-
Versicherungswert 50.000 €

ergibt eine Entschädigung von: 2500 €

Bei den meisten Versicherungen kann man die Unterversicherung umgehen, indem pauschal pro qm Wohnfläche eine Versicherungssumme von 650 € unterstellt wird. Bei einer 50 qm Wohnung gilt also eine Versicherungssumme von 32500 €.

Aber auch bei dieser Berechnungsmethode lauern Gefahren. Es kann sein, das Ihr Hausrat viel mehr an Wert hat als die pauschale Ermittlung. Gleichfalls kann der Wert auch viel zu hoch bemessen sein (Beispiel: 90 qm Studentenwohnung mit der ersten Einrichtung).

Eine Alternative zur pauschalen Ermittlung bzw. der Ermittlung pi x Daumen sind Wertermittlungen. Eine Hausratversicherung Werermittlung finden Sie hier. 

Angebote zur Hausratversicherung und weitere Informationen bekommen Sie hier. 

Verdienstausfall: Die unterschätzte Gefahr

Viele Menschen machen sich keine großen finanziellen Gedanken wenn sie krank werden. Aber  wie sieht  es  in den konkreten Fällen aus. Nehmen wir als Beispiel einmal einen Angestellten. Das Bruttoeinkommen beträgt 2500 € das Nettoeinkommen beträgt in diesem Beispiel 1850 €. Unser Angestellter ist verheiratet und hat ein Kind. Was passiert denn nun wenn dieser Angestellte einmal krank wird? Sollte es sich um eine “kleine” Erkrankung handeln und er nach 1 Woche wieder arbeitsfähig sein, passiert finanziell eigentlich nichts. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn in der Regel ja 42 Tage weiter. Was passiert aber bei einer längeren Erkrankung über die 42 Tage hinaus? Nach dieser Zeit erhält unser Angestellter ein Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Aber: Die Krankenkasse zahlt ein Krankengeld in Höhe von 70% des regelmäßigen Bruttoentgelts höchstens vom Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (2007: 3562,50 €), jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens. Zusätzlich sind vom Krankengeld noch Beiträge zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. In unserem Beispiel erhält der Arbeitnehmer nur 1450,20 € Krankengeld (Ihre eigene Krankengeld Berechnung starten Sie hier). Die Lücke beträgt also fast 400 €. Wenn man jetzt bedenkt, das viele Menschen neben den normalen Verpflichtungen auch noch Kredite zu bedienen haben, kann es ganz schön eng werden.

Gerade Arbeitnehmer mit hohen Nettoeinkommen haben erhebliche finanzielle Einbußen.

Eine private Absicherung ist sicherlich absolut notwendig. Stop: Wenn Sie jetzt denken: Ja, wer soll das denn alles bezahlen? Eine private Krankentagegeldversicherung ist gar nicht so teuer. Nehmen wir an unser Angestellter ist 35 Jahre alt. Er könnte diese Lücke von 400 € monatlich schon für 3,81 € monatlich absichern. Sicherlich kein großer finanzieller Aufwand im Verhältnis zum Risiko.

Ihr Angebot zur privaten Krankentagegeldversicherung erhalten Sie hier.   

Eigenbeteiligung bei der Zahnarztrechnung senken

Die Kosten beim Zahnarzt können durch eine Zahnersatz Zusatzversicherung gesenkt werden. Teilweise sogar auf bis auf 0 €. Aber welcher Tarif ist der richtige?

Zwei Beispiele: 

1.) Ein fehlender Backenzahn soll durch eine 3-gliederige Brücke bestehend aus zwei Kronen und einem Brückenglied ersetzt werden. Zwei Zähne müssen abgeschliffen und überkront werden. Die Kosten betragen im Rahmen der Regelversorgung
553,64 €.

  • Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ohne Prophylaxe 276,82 €
  • Leistung aus Tarif CEZ/10 276,82 €
Fazit: 100 % Absicherung
2.) Ein fehlender Backenzahn wird durch ein Implantat ersetzt. Die beiden Zähne rechts und links davon bleiben in vollem Umfang erhalten. Die Kosten betragen ca. 1600 €.
  • Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ohne Prophylaxe 276,82 €
  • Leistung aus Tarif CEZK 923,18 €
Fazit: 75 % Absicherung der gesamten Kosten
Ihre persönliche Anfrage stellen Sie hier. Bitte tragen Sie den Tarif ein sowie Ihr Geburtsdatum. Sie erhalten umgehend Ihr persönliches Angebot.

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